Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Grundlegende Bestimmungen

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (Daniel Hetzenecker) über die Internetseite https://www.hdwaffenshop.de abschließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.

(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren und/oder die Erbringung von Reparatur- oder Montageleistungen.

Wir verkaufen Waren teilweise oder ausschließlich als Kommissionär in eigenem Namen auf fremde Rechnung, d. h. für einen Dritten als Eigentümer der Ware. Ungeachtet dessen sind wir Ihr Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten.

Unsere Angebote im Internet sind unverbindlich und stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.

(2) Sie können ein verbindliches Kaufangebot (Bestellung) über das Online-Warenkorbsystem abgeben. Dabei werden die zum Kauf beabsichtigten Waren und/oder Dienstleistungen im „Warenkorb“ abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den „Warenkorb“ aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen. Nach Anklicken der Schaltfläche „Kasse“ oder „Weiter zur Bestellung“ und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden Ihnen abschließend die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt.

Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, die Angaben in der Bestellübersicht nochmals zu überprüfen, zu ändern oder die Bestellung abzubrechen. Mit dem Absenden der Bestellung über die entsprechende Schaltfläche („zahlungspflichtig bestellen“, „kaufen“ oder ähnliche Bezeichnung) geben Sie ein verbindliches Angebot bei uns ab. Sie erhalten eine automatische Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung per E-Mail. Diese stellt noch keine Vertragsannahme dar.

(3) Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt innerhalb von zwei Tagen durch Bestätigung per E-Mail, in der Ihnen die Ausführung der Bestellung oder die Auslieferung der Ware bestätigt wird (Auftragsbestätigung). Sollten Sie keine entsprechende Nachricht erhalten, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen werden unverzüglich erstattet.

(4) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z. B. per E-Mail), das Sie innerhalb von fünf Tagen annehmen können, soweit im jeweiligen Angebot keine andere Frist angegeben ist.

(5) Die Abwicklung der Bestellung und die Übermittlung aller erforderlichen Informationen im Zusammenhang mit dem Vertrag erfolgt per E-Mail, zum Teil automatisiert. Sie haben sicherzustellen, dass die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch Spam-Filter blockiert wird.

§ 3 Leistungserbringung bei Montageleistungen

(1) Soweit Montageleistungen Vertragsgegenstand sind, schulden wir die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Arbeiten. Diese werden nach bestem Wissen und Gewissen entweder persönlich oder durch beauftragte Dritte erbracht.

(2) Die Leistungserbringung erfolgt zu den vereinbarten Terminen.

(3) Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet. Insbesondere haben Sie die Räumlichkeiten in einem begehbaren und gefahrenfreien Zustand zur Verfügung zu stellen sowie elektrische Energie und Wasser bereitzustellen, soweit erforderlich. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, sind wir berechtigt, den Vertragsteil über die Montageleistungen gemäß § 643 BGB zu kündigen. Hierzu setzen wir Ihnen eine angemessene Frist zur Nachholung der Mitwirkungshandlungen.

(4) Machen Sie von Ihrem Kündigungsrecht nach § 648 Satz 1 BGB Gebrauch, können wir eine pauschale Vergütung von 10 % der vereinbarten Vergütung verlangen, sofern die Ausführung noch nicht begonnen hat. Dies gilt nicht, wenn Sie das gesetzliche Widerrufsrecht ausüben. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

§ 4 Leistungserbringung bei Reparaturen

(1) Soweit Reparaturleistungen Vertragsgegenstand sind, schulden wir die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Arbeiten. Diese werden nach bestem Wissen und Gewissen entweder persönlich oder durch beauftragte Dritte erbracht.

(2) Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere durch eine möglichst genaue Beschreibung des Defekts und Bereitstellung des defekten Geräts.

(3) Sie tragen die Kosten für die Übersendung des defekten Geräts an uns.

(4) Soweit im jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben ist, erfolgt die Reparatur innerhalb von 5-7 Tagen nach Eingang des defekten Geräts bei uns (bei vereinbarter Vorauszahlung erst nach Zahlungseingang).

(5) Machen Sie von Ihrem Kündigungsrecht nach § 648 Satz 1 BGB Gebrauch, können wir eine pauschale Vergütung von 10 % der vereinbarten Vergütung verlangen, sofern die Ausführung noch nicht begonnen hat. Dies gilt nicht, wenn Sie das gesetzliche Widerrufsrecht ausüben. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

§ 5 Besondere Vereinbarungen zu angebotenen Zahlungsarten

(1) Zahlung über Klarna
In Zusammenarbeit mit Klarna Bank AB (publ), Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden ("Klarna"), bieten wir folgende Zahlungsoptionen an:

  • Sofortüberweisung („Pay Now“).
    Nähere Informationen und die Nutzungsbedingungen von Klarna finden Sie unter https://www.klarna.com/de/.

§ 6 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, wenn es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum.

(3) Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend:

(a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums ist eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung nicht zulässig.

(b) Sie sind zur Weiterveräußerung der Ware im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Alle Forderungen aus dem Weiterverkauf treten Sie bereits jetzt in Höhe des Rechnungsbetrages an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen.

(c) Bei Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen.

(d) Auf Verlangen geben wir Sicherheiten frei, wenn der realisierbare Wert die Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 7 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

(2) Bei gebrauchten Waren beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Dies gilt nicht:

  • für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;

  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung;

  • bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder einer Beschaffenheitsgarantie.

(3) Verbraucher werden gebeten, die Ware bei Lieferung zu prüfen und erkennbare Mängel schnellstmöglich anzuzeigen. Versäumnisse beeinträchtigen Ihre gesetzlichen Ansprüche nicht.

(4) Unternehmer können Mängelansprüche nur geltend machen, wenn diese unverzüglich angezeigt werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung.

§ 8 Rechtswahl

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Verbrauchern steht der Schutz zwingender Bestimmungen ihres Aufenthaltsstaates zu.

§ 9 Jugendschutz

(1) Beim Verkauf jugendschutzrelevanter Ware erfolgt eine Altersprüfung gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Nur volljährige Kunden dürfen solche Ware erwerben.

§ 10 Verkauf von Waffen

(1)  Beim Verkauf von Ware, welche vom Waffengesetz erfasst ist, gehen wir nur Vertragsbeziehungen mit volljährigen Kunden ein. 

Bei Ware, die in Anlage 2 des WaffG als erlaubnispflichtig aufgeführt ist, haben Sie zusätzlich den Nachweis zu erbringen, dass Sie eine gültige waffenrechtliche Erlaubnis (Erwerbserlaubnis) besitzen.

Bei Ware, die in Anlage 2 des WaffG als verboten aufgeführt ist, haben Sie zusätzlich den Nachweis zu erbringen, dass Sie eine gültige Ausnahmegenehmigung nach § 40 Absatz 4 des WaffG besitzen.

Auf diese Verkaufsbeschränkungen wird in den jeweiligen Artikelbeschreibungen wie folgt hingewiesen: "Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr", "Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis", "Abgabe nur an Inhaber einer Ausnahmegenehmigung".

(2) Sie versichern mit Absenden Ihrer Bestellung, dass Sie mindestens 18 Jahre alt sind und dass Ihre Angaben bezüglich Ihres Namens und Ihrer Adresse richtig sind. Sie verpflichten sich ferner, dass nur Sie selbst die Ware bei Lieferung in Empfang nehmen werden.

(3) Wir weisen den mit der Lieferung beauftragten Logistikdienstleister an, die Ware nur nach Überprüfung Ihres Alters und Ihrer Identität an Sie zu übergeben.

Bei Ware, die in Anlage 2 des WaffG als erlaubnispflichtig aufgeführt ist, haben Sie dem Logistikdienstleister vor der Übergabe der Ware zusätzlich Ihre Erwerbserlaubnis nachzuweisen.

Bei Ware, die in Anlage 2 des WaffG als verboten aufgeführt ist, haben Sie dem Logistikdienstleister vor der Übergabe der Ware zusätzlich Ihre Ausnahmegenehmigung nachzuweisen.